Rechtsprechung
AG Hamburg, 24.06.2008 - 36A C 28/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Meinungsäußerungen in einem Blog
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
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- dr-bahr.com (Kurzinformation)
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.2003 - NotSt (Brfg) 3/02
Nachträgliche Änderungen der Urkunde durch den Notar
Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2008 - 36A C 28/08
Das ist erst der Fall, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die bloße Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2764; 1991, 95; 1993.1462; 1995, 3304).Auch eine überzogene ungerechte, ausfällige oder gar polemisierende Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur unzulässigen Schmähung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG NJW 2003, 2764; w.N. bei LeW WRP 2005, 1045, 1068 f.; Grimm NJW 1995, 1697, 1703).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2008 - 36A C 28/08
Das ist erst der Fall, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die bloße Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2764; 1991, 95; 1993.1462; 1995, 3304).